Zensus Gemeinden liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 14. November 2021
5. November 2021
Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 unter anderem auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Es sind insgesamt sechs Datenübermittlungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität und Wohnanschrift zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert.
Sechs Datenübermittlungen aus den Melderegistern
Mit der jetzigen Datenübermittlung aus den Melderegistern zum Stichtag 14. November 2021 gemäß § 5 Zensusgesetz 2022 erfolgt eine Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegistern und den Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 unter anderem als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Organisation der Erhebungen an Anschriften der Haushaltsstichprobe und mit Sonderbereichen. Außerdem wird er zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung benötigt.
Der technische Datenempfang der Melderegisterdaten erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Fehler sowie auf Vollständigkeit der Datenlieferung. Das jeweilige Statistische Landesamt prüft die Daten der Gemeinden auf Schlüssigkeit, Vollzähligkeit und Vollständigkeit und erteilt anschließend die Freigabe zur Weitergabe an den Referenzdatenbestand. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz und das Zensusgesetz 2022. Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Weitere Datenübermittlungen aus den Melderegistern erfolgen zum Zensus-Stichtag und drei Monate nach Stichtag.
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