Zensus Gemeinden liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 2. Februar 2020
Datum 21. Januar 2020
Ein zentrales Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen zum Zensusstichtag. Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Die Melderegister spielen daher für die Zensusvorbereitung und -durchführung eine bedeutende Rolle.
In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Am 2. Februar übermitteln die Gemeinden zum dritten Mal Melderegisterdaten an die Statistischen Landesämter.
Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 sind insgesamt fünf Datenlieferungen aus den Melderegistern sowie eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. Letztere wurde bereits im Januar 2019 durchgeführt und diente der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der zu übermittelnden Daten sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021.
Mit der dritten Melderegisterdatenlieferung am 2. Februar 2020 erfolgt die Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2021 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Vorbereitung der Personenerhebungen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.
Die Statistischen Landesämter haben die Kommunen angeschrieben und über die erforderlichen Schritte zur Melderegisterdatenlieferung informiert. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Fehler sowie auf Vollzähligkeit der Datenlieferung pro Gemeinde. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das jeweilige Statistische Landesamt erteilt die Freigabe zur Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG2021) und das Zensusgesetz 2021 (ZensG). Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt.