Zensus Bei der Befragung der Haushalte werden 10,2 Millionen Menschen befragt
1. November 2021
Nächster wichtiger Schritt zur Vorbereitung des Zensus 2022: Im Oktober 2021 ist die Stichprobenziehung für die Befragung der Haushalte im kommenden Mai erfolgt. Auf Grundlage der Daten aus den Melderegistern wurden mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens die Anschriften gezogen, an denen die dort lebenden Personen ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 befragt werden.
An den zufällig ausgewählten Anschriften leben etwa 10,2 Millionen Menschen.
Die Stichprobenbefragung ist notwendig, weil die Daten der Melderegister, auf denen der registergestützte Zensus 2022 basiert, nicht fehlerfrei sind. So gibt es Anschriften, an denen die dort gemeldeten Personen nicht (mehr) wohnen, oder Anschriften, an denen Personen wohnen, die dort gar nicht gemeldet sind. Um diese sogenannten Karteileichen und Fehlbestände zu erkennen, wird ein Teil der Haushalte in Deutschland direkt befragt. Außerdem werden weitere Merkmale wie Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf abgefragt, die nicht in den Melderegistern enthalten sind. Das Ergebnis wird mittels mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet.
Im Vergleich zum Zensus 2011 gibt es bei der Stichprobe für den Zensus 2022 eine wesentliche Neuerung: Auch in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird nun zur Einwohnerzahlermittlung ein Teil der Haushalte auf Stichprobenbasis befragt. In den kleinen Gemeinden müssen allerdings nicht alle zufällig ausgewählten Haushalte den kompletten Fragenkatalog beantworten.
Nach der aktuellen Stichprobenziehung wird es eine Nachziehung im März 2022 geben, um auch neu hinzugekommene Anschriften zu berücksichtigen. Der Anteil der hinzukommenden Anschriften wird voraussichtlich relativ gering sein.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 ist für März 2024 geplant.
Weitere Informationen zur Stichprobe und der Ermittlung der Bevölkerungszahlen finden Sie in der Rubrik "Wie funktioniert der Zensus?"