Gebärdensprache Erklärung zur Barrierefreiheit
In diesem Film in Gebärdensprache erhalten Sie Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit auf dieser Webseite.
Textversion dieses Filmes
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zensus2022.de veröffentlichte Webseite.
Herausgebende dieser Website sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind als öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen nicht in allen Punkten vereinbar.
Es gibt noch wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Februar 2022 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Es gibt einige Ausnahmen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
• Für einige Videos auf der Webseite gilt: Informative Videoinhalte ohne gesprochenen Ton verfügen über keine Medienalternativen.
• Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
Begründung
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten beständig an der Verbesserung dieses Webauftritts und konnten aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 18.02.2022 erstellt.
Barrieren melden / Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.zensus2022.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Feedbackformular.
Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Telefon: +49 (0) 611 75 2405
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Abspann
Erklärung zur Barrierefreiheit
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Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Produktion
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