Was ist der Zensus?
Gesetzliche Grundlagen
Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters.
Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensusgesetz geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest.
Weitere Gesetze und Verordnungen sowie die Unterrichtungen sind hier aufgeführt:
Zensusgesetz
Am 3. Dezember 2019 ist das Zensusgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus geschaffen. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften festgelegt. Auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes, die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern und der Stichprobenumfang sind darin geregelt.
Gesetz zur Verschiebung des Zensus
Der Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.
Zensusvorbereitungsgesetz
Das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung enthält die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Vorlaufarbeiten des registergestützten Zensus 2022. Das Gesetz regelt unter anderem
- den Aufbau der für die Vorbereitung des registergestützten Zensus 2022 benötigten Infrastruktur
- die Verantwortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung
- den Aufbau und die Haltung des anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
- die zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters erforderlichen Datenquellen und deren Übermittlungen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durch die Meldebehörden, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, die für die Geobasisdaten zuständigen Landesbehörden (Vermessungsverwaltung), die Finanzverwaltung und die Grundsteuerstellen.
Neben den Daten, die dem Aufbau eines Anschriftenbestandes dienen, enthält das Steuerungsregister auch die erforderlichen Daten zur Identifizierung
- der Eigentümer und Verwalter von Wohnraum (Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung)
- der Träger, Eigentümer oder Verwalter von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (Auskunftspflichtige der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen).
Datenlieferung aus den Melderegistern
Das Zensusvorbereitungsgesetz regelt insbesondere die Lieferung von Melderegisterdaten der Kommunen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die erste Datenlieferung diente als Testdurchlauf für die weiteren Datenübermittlungen. Damit können Übermittlungswege und die Qualität der Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüft werden. Weiterhin wird mit den Daten die Software zur Durchführung des Zensus 2022 getestet und weiterentwickelt.
Die Pilotdatenlieferung erfolgte am 13. Januar 2019. Insgesamt finden fünf weitere Datenübermittlungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt.
EU-Verordnung
Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Grundlage ist ein festgelegter Merkmalskatalog. So sind die Ergebnisse EU-weit miteinander vergleichbar.
Steuerungsregister
Das Steuerungsregister bildet das Fundament für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Zensus 2022. Es wird aus den Daten der Meldebehörden und den Daten der Vermessungsverwaltungen aufgebaut und von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gepflegt. Angaben zu Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen werden zudem beispielsweise von Stellen bezogen, die für die Grundsteuer oder die Grundbücher zuständig sind. Im Ergebnis beinhaltet es:
- alle Anschriften in Deutschland, an denen Wohnraum existiert,
- Angaben zu den Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
- Anschriften, an denen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte (sogenannte Sonderbereiche) existieren, einschließlich Angaben zu deren Träger.
Darüber hinaus erfüllt es im Zensus eine Vielzahl von Aufgaben:
- Es bildet die Grundgesamtheit für alle im Rahmen der flächendeckenden Gebäude- und Wohnungszählung zu erhebenden Einheiten sowie für die im Rahmen der flächendeckenden Erhebung an Sonderbereichen zu befragenden Bewohnerinnen und Bewohner.
- Es ist die Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehene Stichprobe der Haushaltebefragung.
- Es dient der Steuerung und Kontrolle des Ablaufs aller (Teil-) Erhebungen des Zensus.
- Mit Hilfe des Steuerungsregisters werden die unterschiedlichen Daten zusammengeführt, die im Rahmen des Zensus als Verwaltungsdaten bezogen sowie direkt erhoben werden.
- Es dient abschließend als Grundlage für raumbezogene Analysen und die Darstellung von statistischen Ergebnissen. Durch die enthaltenen raumbezogenen Merkmale ist eine kleinräumige Auswertung des Zensus möglich.
Unterrichtungen nach § 17 Bundesstatistikgesetz und nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Unterrichtung zur Haushaltebefragung
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Unterrichtung zur Kurzbefragung der Haushalte
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Unterrichtung zur Befragung an Wohnheimen
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Unterrichtung zur Kurzbefragung an Wohnheimen
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Unterrichtung zur Gebäude- und Wohnungszählung
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Unterrichtung zur Befragung an Gemeinschaftsunterkünften
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Unterrichtung zur Wiederholungsbefragung
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Unterrichtung zur Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung
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