Wer wurde befragt? Informationen für Wohnungsunternehmen zur Gebäude- und Wohnungszählung 2022
Damit Unternehmen der Wohnungswirtschaft ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht möglichst einfach nachkommen können, stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Informationen zur elektronischen Datenübermittlung und zum zeitlichen Ablauf der Erhebung bereit.
- Ab Januar 2019: Die Wohnungsunternehmen werden von den Statistischen Ämtern der Länder am Unternehmenssitz recherchiert und angeschrieben und werden über ein elektronisches Meldeformular um erste Auskünfte zu Kontaktpersonen, Anzahl der Wohnungen etc. gebeten.
- Ab 4. Quartal 2019: Die Wohnungsunternehmen liefern nach schriftlicher Aufforderung elektronisch eine sogenannte Bestandsliste mit allen Anschriften, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten.
- 4. Quartal 2021: Die Wohnungsunternehmen liefern auf Anforderung der Statistischen Ämter der Länder aktualisierte Angaben zum Wohnungsbestand vor dem noch festzulegenden Stichtag. Mit Unternehmen, die Eigentumswohnungen verwalten, kann unter bestimmten Umständen die Übermittlung von Eigentümerlisten vereinbart werden.
- Mai 2022: Zum Stichtag übertragen die Wohnungsunternehmen mit einer Datei die erfragten Merkmale zu Gebäuden und Wohnungen.
Elektronische Datenübermittlung
Unternehmen sind zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet (§11a Bundesstatistikgesetz, BStatG). Für den Zensus 2022 stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit dem Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core ein webbasiertes Standardverfahren bereit.
Für eine schnelle Erledigung der im Rahmen des Zensus 2022 bestehenden Auskunftspflichten ist die technische und inhaltliche Einhaltung der vorgegebenen Datenformate Voraussetzung. Datensatzbeschreibungen und andere technische Ressourcen werden zu gegebenen Zeitpunkten in unserer Erhebungsdatenbank bereitgestellt.
Die technischen Ressourcen für die Bestandslistenlieferung und Lieferung der Eigentümerlisten sind in der Erhebungsdatenbank über den Suchbegriff 0274 bzw. 0644, diejenigen für die Datenlieferung GWZ 2022 über den Suchbegriff 0226 verfügbar.
Abgrenzung von Gebäuden
Bei der Verarbeitung der verschiedenen Erhebungen des Zensus 2022 kommt der richtigen Abgrenzung des Gebäudes eine besondere Bedeutung zu. Diese entspricht der Anschrift, die auch im Meldewesen verwendet wird, und kann möglicherweise von den Bezeichnungen zur Bewirtschaftung von Gebäuden abweichen. Daten werden anschriftenweise übermittelt, das heißt, Wirtschaftseinheiten müssen in Anschriften aufgeteilt werden. Eine Gebäudedefinition sowie weitere Information zur Abgrenzung von Gebäuden finden Sie in den Erläuterungen zur Datensatzbeschreibung der Bestandslistenlieferung und der GWZ in unserer Erhebungsdatenbank.