Wer wurde befragt? Musterfragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung

Welche Fragen werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung gestellt?

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erwarten Sie unter anderem Fragen zum Baujahr, zur Heizungsart und zur Wohnfläche.
Durchschnittlich brauchen Sie für den Online-Fragebogen etwa zehn Minuten für ein Gebäude und eine Wohnung.

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In unserem Musterfragebogen haben wir alle Fragen dargestellt. Während der Erhebung hängt die Anzahl der Fragen von Ihren jeweiligen Angaben ab.

Weitere Informationen sowie die Erläuterungen der einzelnen Fragen sind unterhalb der einzelnen Bilderstrecken dargestellt.
Im Vergrößerungsfenster werden die zusätzlichen Informationen nicht angezeigt.

Wer ist Eigentümer/-in des Gebäudes?

Für Gebäude mit Eigentumswohnungen immer "Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen" angeben, auch wenn alle Wohnungen nur einem/einer Eigentümer/-in gehören.

  • Privatperson/-en: Alle natürlichen Personen. Dies können Einzelpersonen, Paare oder sonstige Gruppen von Personen sein, z. B. Erbengemeinschaften.
  • Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen: Gilt ausschließlich und immer dann, wenn ein Gebäude (Mehrfamilienhaus) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Im Fall von Einfamilienhausanlagen (z. B. Doppelhaus- oder Reihenhausanlagen), die nach WEG aufgeteilt sind, darf "Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen" nicht angegeben werden. Für diesen Fall muss eine der anderen Ausprägungen gewählt werden (in der Regel: Privatperson/-en).
  • Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen: Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen die Kommune mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist.
  • Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen: Alle privatrechtlichen Wohnungsunternehmen ohne Genossenschaften.
  • Wohnungsgenossenschaft: Alle Wohnungsunternehmen, die die Rechtsform einer Genossenschaft haben.
  • Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen: Alle privatrechtlichen Unternehmen, in deren Eigentum sich Wohnungen befinden, deren primärer Erwerbszweck aber nicht die Wohnungsvermietung ist (z. B. Banken, Versicherungen, Fonds).
  • Organisation ohne Erwerbszweck: Z. B. Kirchen.
  • Bund, Land: Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen der Bund oder das Land mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist.

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