Wer wurde befragt? Die Musterfragebogen des Zensus 2022 (Langversion)

Die weiteren Informationen sowie die Erläuterungen der einzelnen Fragen sind bei den unten stehenden Musterfragebogen unterhalb der einzelnen Bilderstrecken dargestellt.
Im Vergrößerungsfenster werden die zusätzlichen Informationen nicht angezeigt.

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung. Er ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Musterfragebogen dieser Befragungen sind hier dargestellt.

Die einzelnen Befragungen bestehen aus der:

Diese Illustration zeigt ein Logo, eine Lupe auf einer Deutschlandkarte, ein Smartphone, Häuser, Sprechblasen und einen Arbeitsplatz

Die Darstellung der Haushaltebefragung und der Befragung an Wohnheimen sind thematisch in die Bereiche Demografie, Bildung und Erwerbstätigkeit unterteilt.

Während der Erhebung muss nicht jede befragte Person alle hier dargestellten Fragen beantworten. Je nach Antwort werden bestimmte Fragen automatisch übersprungen.
Dadurch sehen Sie im Online-Fragebogen später deutlich weniger Fragen - nur die Fragen, die Sie auch beantworten müssen.

Bitte nutzen Sie die Pfeile, um durch die Musterfragebogen zu blättern.
Mit einem Klick auf das Vergrößerungsfenster im unteren Bildrand rechts können Sie die Bildstrecken vergrößern und mit den Pfeilen der Tastatur navigieren.

Kurzbefragung Haushalte:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Haushaltebefragung - Fragen zur Demografie:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Haushaltebefragung - Fragen zur Bildung:

Haushaltebefragung - Fragen zur Erwerbstätigkeit:

Arbeit gegen Bezahlung:

Hierzu zählen alle Tätigkeiten, für die man bezahlt wird bzw. ein Entgelt erhält. Ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Tätigkeiten in Vereinen, als Schöffin oder Schöffe, Vormund oder Stadtverordnete/Stadtverordneter, sind nicht anzugeben. Unentgeltliche Praktika zählen auch nicht dazu.

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Gebäude- und Wohnungszählung:

Wohnung 1:
Wie wird die Wohnung am 15. Mai 2022 genutzt?

Zu Wohnzwecken vermietet: Geben Sie "zu Wohnzwecken vermietet" an, wenn die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet oder mietfrei überlassen ist. Hierzu zählen auch Nießbrauch- und sonstige Wohnrechte.

Von Eigentümer/-in bewohnt: Wenn mindestens eine/-r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist. Gilt auch, wenn außer dem/der Eigentümer/-in zusätzlich noch weitere Personen z. B. Untermieter/-innen in der Wohnung wohnen.

Leer stehend: Eine Wohnung gilt als leer stehend, wenn sie am Erhebungsstichtag weder vermietet ist, noch von dem/der Eigentümer/-in selbst genutzt wird und auch keine Ferien- und Freizeitwohnung (siehe unten) ist. Wenn die Wohnung wegen Umbaus/Modernisierung – bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses – vorübergehend nicht genutzt werden kann, zählt diese Wohnung nicht als leer stehend.

Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnungen: Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnungen sind Wohnungen, in denen eine Person dauerhaft zu privaten Zwecken ihre Freizeit verbringt, z. B. am Wochenende, während des Urlaubs oder der Ferien. Ferien- und Freizeitwohnungen kann es in jedem Gebäude (z. B. Wochenend- und Ferienhaus, Mehrfamilienhaus) geben. Sie können vom Eigentümer/von der Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die an wechselnde Personen vermietet werden, gehören nicht dazu.

Gewerblich vermietete Ferienwohnung: Hierzu zählen Ferienwohnungen, die an (ständig) wechselnde Personen vermietet werden. Eine gewerbliche Vermietung liegt z. B. vor, wenn ein regelmäßiger Mieterwechsel erfolgt oder wenn über die reine Vermietung der Wohnung hinaus weitere Leistungen (Speisen, Getränke, tägliche Reinigung) angeboten werden.

Ausschließlich gewerblich genutzt: Ausschließlich gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn die Wohnung nicht zu Wohnzwecken, sondern ausschließlich gewerblich (z. B. als Büro, Arztpraxis) genutzt wird. Bei Nießbrauch bitte die Nutzung angeben, für die der Begünstigte des Nießbrauchs die Wohnung verwendet (selbst bewohnen, zu Wohnzwecken vermieten, gewerblich vermieten etc.).

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Befragung an Gemeinschaftsunterkünften:

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Kurzbefragung Wohnheime:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Demografie:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Bildung:

Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Erwerbstätigkeit:

Arbeit gegen Bezahlung:

Hierzu zählen alle Tätigkeiten, für die man bezahlt wird bzw. ein Entgelt erhält. Ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Tätigkeiten in Vereinen, als Schöffin oder Schöffe, Vormund oder Stadtverordnete/Stadtverordneter, sind nicht anzugeben. Unentgeltliche Praktika zählen auch nicht dazu.

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