Wer wurde befragt? Die Musterfragebogen des Zensus 2022 (Langversion)

Die weiteren Informationen sowie die Erläuterungen der einzelnen Fragen sind bei den unten stehenden Musterfragebogen unterhalb der einzelnen Bilderstrecken dargestellt.
Im Vergrößerungsfenster werden die zusätzlichen Informationen nicht angezeigt.

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung. Er ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Musterfragebogen dieser Befragungen sind hier dargestellt.

Die einzelnen Befragungen bestehen aus der:

Diese Illustration zeigt ein Logo, eine Lupe auf einer Deutschlandkarte, ein Smartphone, Häuser, Sprechblasen und einen Arbeitsplatz

Die Darstellung der Haushaltebefragung und der Befragung an Wohnheimen sind thematisch in die Bereiche Demografie, Bildung und Erwerbstätigkeit unterteilt.

Während der Erhebung muss nicht jede befragte Person alle hier dargestellten Fragen beantworten. Je nach Antwort werden bestimmte Fragen automatisch übersprungen.
Dadurch sehen Sie im Online-Fragebogen später deutlich weniger Fragen - nur die Fragen, die Sie auch beantworten müssen.

Bitte nutzen Sie die Pfeile, um durch die Musterfragebogen zu blättern.
Mit einem Klick auf das Vergrößerungsfenster im unteren Bildrand rechts können Sie die Bildstrecken vergrößern und mit den Pfeilen der Tastatur navigieren.

Kurzbefragung Haushalte:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Haushaltebefragung - Fragen zur Demografie:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Haushaltebefragung - Fragen zur Bildung:

Haushaltebefragung - Fragen zur Erwerbstätigkeit:

Arbeit gegen Bezahlung:

Hierzu zählen alle Tätigkeiten, für die man bezahlt wird bzw. ein Entgelt erhält. Ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Tätigkeiten in Vereinen, als Schöffin oder Schöffe, Vormund oder Stadtverordnete/Stadtverordneter, sind nicht anzugeben. Unentgeltliche Praktika zählen auch nicht dazu.

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Gebäude- und Wohnungszählung:

Wie viele Wohnungen befinden sich insgesamt im Gebäude?

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.
Geben Sie die Anzahl aller Wohnungen im Gebäude an, unabhängig davon, ob Sie derzeit bewohnt sind oder nicht. Bei Bauwerken mit mehreren Eingängen und Hausnummern (z. B. 9a, 9b, 9c), zählen nur die Wohnungen des jeweiligen Eingangs bzw. der jeweiligen Hausnummer (z. B. 9a). Wohnungen in einem weiteren Gebäude (z. B. Hinterhaus oder Seitenflügel) sind hier ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sind als separate Wohnung zu zählen. Es sollen auch Wohnungen mitgezählt werden,

  • für die Sie nicht auskunftspflichtig sind, weil jemand anderes der/die Eigentümer/-in oder Verwalter/-in.
  • die ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehen waren, jetzt aber ausschließlich gewerblich genutzt werden (weil dort z. B. Arztpraxen oder Büros untergebracht sind; ausgenommen Ladenlokale).

Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum aus. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören. Bei Wohnheimen (mit eigener Haushaltsführung der Bewohner/-innen) zählt jede abgeschlossene Einheit als Wohnung, die unmittelbar von einem Treppenhaus, Hausflur oder von außen betreten werden kann.

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Befragung an Gemeinschaftsunterkünften:

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Kurzbefragung Wohnheime:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

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Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Demografie:

Bitte machen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person.

Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Anschrift, an der Sie die Information zur Befragung erhalten haben bzw. die oder der Erhebungsbeauftragte Sie angetroffen hat.

Persönliche Angaben:

Bitte geben Sie alle Vornamen an, wie sie im Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde vermerkt sind. Geben Sie beim Nachnamen auch eventuelle Namenszusätze (z. B. "von") an.

Bild / Video 1 von 15

Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Bildung:

Befragung an Wohnheimen - Fragen zur Erwerbstätigkeit:

Arbeit gegen Bezahlung:

Hierzu zählen alle Tätigkeiten, für die man bezahlt wird bzw. ein Entgelt erhält. Ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Tätigkeiten in Vereinen, als Schöffin oder Schöffe, Vormund oder Stadtverordnete/Stadtverordneter, sind nicht anzugeben. Unentgeltliche Praktika zählen auch nicht dazu.

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