Wer wurde befragt? Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird aktualisiert
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Mit der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften im Jahr 2020 wurden bereits Informationen zu den Einrichtungen erhoben, welche für die Durchführung des Zensus wesentlich sind.
Um die Aktualität der bereits erhobenen Informationen zu sichern und um mögliche Änderungen zu erfassen, wurden aufgrund der Verschiebung des Zensus die Einrichtungsleitungen oder Träger der Einrichtungen zur Aktualisierung der Informationen kontaktiert.
Ziel der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Mit der Vorbefragung im Jahr 2020 wurden Informationen zu Art beziehungsweise Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) und geplanten Veränderungen bis zum ursprünglichen Zensusstichtag im Mai 2021 erhoben. Mit der Aktualisierung sollten diese Informationen auf Aktualität und Gültigkeit zum neuen Zensusstichtag im Mai 2022 überprüft werden. Änderungen konnten online über einen Fragebogen direkt korrigiert werden. Dadurch mussten weiterhin gültige Angaben nicht erneut eingegeben werden, sondern konnten einfach bestätigt werden.
Ziel war es außerdem, basierend auf den ermittelten Informationen eine Zuordnung der Einrichtungen zu den Kategorien Wohnheim beziehungsweise Gemeinschaftsunterkunft zu bestätigen.
Wohnheime
Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.
Gemeinschaftsunterkünfte
Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Kliniken, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.
Inhalte der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Im Fragebogen wurden unter anderem folgende Merkmale abgefragt:
- Name und Anschrift der Einrichtung
- Besonderheiten an der Anschrift und geplante Veränderungen bis zum Zensusstichtag
- Art und Zweck der Einrichtung
- Mögliche Wohnformen
- Anzahl der Plätze
Auch bei der Aktualisierung der Vorbefragung wurden keine personenbezogenen Angaben zu Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen erhoben.
Datenschutz und Rechtsgrundlage
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die folgenden Punkte sind daher für die Aktualisierung der Vorbefragung besonders wichtig.
Kontakt
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