Wer wurde befragt? Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird aktualisiert

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Mit der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften im Jahr 2020 wurden bereits Informationen zu den Einrichtungen erhoben, welche für die Durchführung des Zensus wesentlich sind.

Um die Aktualität der bereits erhobenen Informationen zu sichern und um mögliche Änderungen zu erfassen, wurden aufgrund der Verschiebung des Zensus die Einrichtungs­leitungen oder Träger der Einrichtungen zur Aktualisierung der Informationen kontaktiert.

Ziel der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Mit der Vorbefragung im Jahr 2020 wurden Informationen zu Art beziehungsweise Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) und geplanten Veränderungen bis zum ursprünglichen Zensusstichtag im Mai 2021 erhoben. Mit der Aktualisierung sollten diese Informationen auf Aktualität und Gültigkeit zum neuen Zensusstichtag im Mai 2022 überprüft werden. Änderungen konnten online über einen Fragebogen direkt korrigiert werden. Dadurch mussten weiterhin gültige Angaben nicht erneut eingegeben werden, sondern konnten einfach bestätigt werden.

Ziel war es außerdem, basierend auf den ermittelten Informationen eine Zuordnung der Einrichtungen zu den Kategorien Wohnheim beziehungsweise Gemeinschafts­unterkunft zu bestätigen.

Wohnheime

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.

Diese Illustration zeigt Wohnheime (© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2020)


Gemeinschaftsunterkünfte

Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere und/oder pflege­bedürftige Menschen, psychiatrische Kliniken, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Diese Illustration zeigt Gemeinschaftsunterkünfte (© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2021)

Inhalte der Aktualisierung der Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Im Fragebogen wurden unter anderem folgende Merkmale abgefragt:

  • Name und Anschrift der Einrichtung
  • Besonderheiten an der Anschrift und geplante Veränderungen bis zum Zensusstichtag
  • Art und Zweck der Einrichtung
  • Mögliche Wohnformen
  • Anzahl der Plätze

Auch bei der Aktualisierung der Vorbefragung wurden keine personenbezogenen Angaben zu Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen erhoben.

Datenschutz und Rechtsgrundlage


Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die folgenden Punkte sind daher für die Aktuali­sierung der Vorbefragung besonders wichtig.

Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf die Wahrung der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.

Verschlüsselte Datenübermittlung

Die Online-Datenübermittlung erfolgte verschlüsselt. Wir geben Ihre Daten außerdem zu keinem Zeit-punkt an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden.
Es werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingehalten. Es ist den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zudem nicht gestattet, die beim Zensus ermittelten Informationen zu einzelnen Personen an die Kommunen weiterzugeben.

Rechtsgrundlage

Die Aktualisierung der Vorbefragung wurde aufgrund folgender Rechtsnormen durchgeführt:

Kontakt

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen oder technischen Problemen über das Kontaktformular.

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